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VGH Baden-Württemberg, 17.10.1991 - 5 S 1504/91 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Oktober 1991 - 5 S 1504/91 (https://dejure.org/1991,9645)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Versagung eines Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit im Anschluß an ein strafgerichtliches Jagdverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 26.02.1991 - 7 K 2033/90
- VGH Baden-Württemberg, 17.10.1991 - 5 S 1504/91
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.1994 - 5 S 3101/93
Widerruf des Fischereischeins bei Strafurteil wegen Fischwilderei
Wenn allerdings - wie hier - zu einem Merkmal eines der in § 33 Abs. 2 FischG genannten Versagungsgründe eine Entscheidung eines nach der Rechtsordnung hierzu berufenen Gerichts vorliegt, ist die Behörde nicht nur berechtigt, sondern in der Regel auch verpflichtet, die Erkenntnisse jener Gerichtsentscheidung seiner Verfügung zugrundezulegen, ohne im einzelnen die gerichtliche Sachverhaltsermittlung oder dessen rechtliche Würdigung nochmals nachvollziehen zu müssen oder sie auch bei anderer Einschätzung der Sach- und Rechtslage ohne weiteres in Frage stellen zu können (zur fehlenden Überprüfungskompetenz strafgerichtlicher Urteile durch Behörden und Verwaltungsgerichte im Jagdrecht vgl. Urteile des Senats v. 14.03.1985 - 5 S 1437/85 - BWVPr. 1986, 230 und v. 17.10.1991 - 5 S 1504/91 - BWVPr. 1992, 161).